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Warum fallen beim Hauskauf Notarkosten an?Warum fallen Notarkosten beim Hauskauf an?

Warum fallen Notarkosten beim Hauskauf an?

Damit der Prozess des Immobilienerwerbs problemlos abläuft, muss für einige Aufgaben mit einem Notar zusammengearbeitet werden. Dieser ist z. B. zuständig, den Kaufvertrag aufzusetzen und zu beglaubigen. Wie sich die Kosten zusammentragen und welche Verantwortungen der Notar hat, lesen Sie hier.

Das Wichtigste zum Thema Notarkosten beim Hauskauf

  • Notarkosten werden gesetzlich vorgeschrieben und können nicht verhandelt werden.
  • In der Regel können Sie mit 2 Prozent des Kaufpreises als Notarkosten rechnen.
  • Die Höhe der Notarkosten hängt vom Kaufpreis und der ausgeführten Aufgaben des Notars ab.
  • Wenn Sie nach einer Baufinanzierung suchen, berücksichtigen Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Nebenkosten.

Darum fallen Notarkosten an

Wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, fallen gewisse Nebenkosten an, wie z. B. die Notarkosten beim Hauskauf. Da Sie in Deutschland den Kaufvertrag nicht selbst aufsetzen dürfen, ist ein Notar notwendig. Es ist unumgänglich, dass ein Notar Ihren Kaufvertrag aufsetzt, damit Sie eine Beurkundung bekommen. Durch die Beurkundung wird der Vertrag rechtskräftig. Um Ihre Nebenkosten bestmöglich einschätzen zu können, sollten Sie sich vorher informieren, was Ihr Notar kosten wird.

Höhe der Notargebühren

Die Notarkosten beim Grundstückskauf sind vom Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschrieben. Daher werden sich die Kosten vom Notar beim Hauskauf innerhalb einer gewissen Spannbreite bewegen. Außerdem ist es deswegen auch nicht möglich, mit dem Notar über die Notargebühren zu verhandeln. Die Notarkosten beim Immobilienkauf hängen vom Kaufpreis ab und nicht von dem Aufwand des Notars oder der Anzahl der gemeinsamen Besprechungstermine. In der Regel können Sie mit 2 Prozent des Kaufpreises rechnen, um Ihre Notarkosten zu berechnen. Die 2 Prozent entstehen durch 0,5 Prozent für den Grundbucheintrag. Die restlichen 1,5 Prozent entstehen durch die tatsächlichen Notargebühren beim Hauskauf.

 

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Hinweis
Bei Ihrer Suche nach einer passenden Baufinanzierung, sollten Sie die anderen Nebenkosten ebenfalls einberechnen. Diese sind z. B. Kosten für den Makler und die Grunderwerbsteuer. Diese Kosten können Sie mit einem Kredit zur freien Verwendung finanzieren.

Notarkosten berechnen

Mit Hilfe unserer Beispielrechnungen zeigen wir Ihnen, wie Sie je nach Immobilienkauf die Notarkosten berechnen können. 

 

Situation Grundstückserwerb Wohnungskauf Grundstücks- und Hauskauf
Kaufpreis 200.000 € 400.000 € 700.000 €
Grundbucheintrag (0,5) 1.000 € 2.000 € 3.500 €
Notarkosten (1,5) 3.000 € 6.000 € 10.500 €
Insgesamt 4.000 € 8.000 € 14.000 €

 

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Zusätzlich zu dem tatsächlichen Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks kommen noch einige Nebenkosten hinzu. Ein Beispiel dieser Nebenkosten sind die Notarkosten beim Hauskauf, die ungefähr 2 Prozent des gesamten Kaufpreises ausmachen. Normalerweise haben die Notarkosten somit auch eine Höhe von mehreren Tausend Euro, die Sie finanzieren müssen. Oft werden solche Nebenkosten mit in die Baufinanzierung eingeplant. Da die Summe bei der Baufinanzierung deutlich höher liegt als bei herkömmlichen Krediten, können kleine Zinsunterschiede einen deutlichen Unterschied machen. Vergleichen Sie deswegen unterschiedliche Angebote, um die passende Baufinanzierung für sich zu finden.

Aufgaben des Notars

Die Zusammenarbeit mit einem Notar und die dadurch entstehenden Notarkosten beim Hauskauf sind nicht zu umgehen. Welche Aufgaben der Notar genau hat und wodurch die Notarkosten beim Immobilienkauf entstehen, haben wir für Sie zusammengefasst:

Damit der Notar den Vertragsentwurf erstellen kann, benötigt er wichtige Informationen. Zu diesen Informationen gehören die Personendaten des Käufers und Verkäufers, der Kaufpreis und der Verkaufstermin. Außerdem sind Informationen über die Banken wichtig, die an der Finanzierung des Kaufs beteiligt sind.

Dieses Konto ist auch unter dem Namen Notaranderkonto bekannt. Auf dieses Konto zahlen Sie den Kaufpreis der Immobilie ein. Der Verkäufer erhält das Geld erst, wenn der gesamte Prozess korrekt abgewickelt worden ist. Beachten Sie, dass solch ein Konto nicht verpflichtend ist. Als Alternative können Sie den Ablauf des Kaufprozesses direkt im Kaufvertrag festhalten lassen.

Der Notar überprüft den Vertragsentwurf noch einmal und sendet diesen im Anschluss an alle Beteiligten. Sind alle Parteien mit dem Vertrag zufrieden, setzt der Notar einen Termin zur Unterzeichnung an. Der Vertrag ist erst rechtskräftig, wenn der Notar ihn beurkundet hat. Dies ist erst mit den Unterschriften aller Beteiligten möglich.

Der Notar veranlasst eine sogenannte Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt, nachdem der Vertrag unterschrieben worden ist. Dieser Vermerk im Grundbuch sagt aus, dass bei der betroffenen Immobilie ein Verkauf ansteht. Dies ist der erste Schritt zum Eigentümerwechsel. Die Kosten hierfür werden mit den Notargebühren beglichen.

Mit solch einer Anzeige meldet der Notar dem Finanzamt, dass ein Verkauf ansteht. Sobald die Grunderwerbsteuer bezahlt worden ist, geht es mit der Transaktion voran. Der Notar erhält eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die der Eigentümerwechsel rechtlich gesehen nicht möglich ist.

Nachdem der Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer bezahlt worden sind, wird der neue Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen. Gleichzeitig wird die Auflassungsvormerkung gelöscht.

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Hinweis
Es kann sein, dass der Notar noch weitere Aufgaben ausführt, wie z. B. die Löschung der Grundschulden des Verkäufers oder eine Vorkaufsverzichtserklärung einholen. Auch die Betreuung des Verkaufs kann Ihnen in Rechnung gestellt werden. Um herauszufinden, welche Aufgaben und damit verbundenen Notarkosten beim Grundstückskauf tatsächlichen anfallen, sprechen Sie mit Ihrem Notar.

Spartipps für Notargebühren

Grundstücks- und Hauskauf zeitlich trennen

Wenn Sie ein Haus bauen wollen, statt ein Bestehendes zu kaufen, erwerben Sie zuerst das Grundstück. Dadurch fallen die Notarkosten für den Grundstückskauf an. Da die Notarkosten vom Kaufpreis abhängig sind, sparen Sie hier sehr wahrscheinlich an Kosten, da in der Regel ein Grundstück ohne Immobilie günstiger ist. Mit dem Bauen beginnen Sie dann erst später.

Grundschuld beglaubigen statt beurkunden

In manchen Fällen reicht es aus, wenn Sie die Grundschuld nur beglaubigen lassen anstatt beurkunden. Für eine Beurkundung besteht keine Pflicht, weswegen das auch eine Möglichkeit zum Kosten sparen darstellt.

Kein Treuhandkonto einrichten

Wie bereits erwähnt, ist dieses Konto keine Pflicht. Wenn Sie sich dagegen entscheiden und die Zahlungsbedingungen direkt im Kaufvertrag mit aufnehmen, sparen Sie hier ebenfalls Kosten.

Verkaufen an Freunde oder Familie

Wenn Sie Ihre Immobilie an Freunde oder Familie verkaufen, müssen Sie Ihr Haus nicht extra im Grundbuch reservieren. Damit würde die Auflassungsvormerkung entfallen.

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Häufige Fragen zu den Notarkosten beim Hauskauf

In der Regel tragen Sie als Käufer die Notarkosten, da Sie auch den Notar beauftragen. Es gibt einige Ausnahmen, in denen der Verkäufer auch einen kleinen Teil der Kosten übernimmt, z. B. wenn Altlasten auf der Immobilie liegen, für die der Verkäufer verantwortlich ist. Wer genau welche Kosten übernimmt, wird im Normalfall im Kaufvertrag festgehalten.

Die Kosten hängen vom Kaufpreis ab und von den Aufgaben, die der Notar ausführt. Da die Kosten vom Gerichts- und Notarkostengesetz vorgeschrieben sind, sind die Preise nicht verhandelbar. In der Regel können Sie mit 1 bis 2 Prozent vom Kaufpreis als Notargebühren rechnen.

Die Antwort hängt davon ab, wie Sie die Immobilie nutzen wollen. Ist die Immobilie zur Privatnutzung gedacht, können Sie die Notarkosten nicht steuerlich absetzen. Wollen Sie jedoch Einnahmen mit der Immobilie erzielen, z. B. durch die Vermietung des Hauses, können Sie die Notarkosten steuerlich absetzen.

In der Regel benötigt der Notar ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen und Ihre Steueridentifikationsnummer. Wenn die Immobilie verschuldet ist, werden die Schulden mit einem Teil des Kauferlöses beglichen. Dazu setzt sich der Notar mit der zuständigen Bank in Verbindung. Für die Beurkundung der Grundschuld benötigt der Notar eine Aussage über die Höhe der Grundschuld.

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