Wenn Sie Ihre Immobilie aus gewerblichen Gründen nutzen, besteht allgemein eine Aufzeichnungspflicht. Das heißt, dass Sie alle Belege für das Finanzamt bereithalten müssen. Mit diesen Belegen weisen Sie nach, dass Sie die Steuern tatsächlich gezahlt haben und können somit die Grunderwerbsteuer absetzen. Es ist wichtig, dass Sie bargeldlos zahlen, um auf jeden Fall einen Beleg zu erhalten.
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, geben Sie die Grunderwerbsteuer in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten an. Die dazugehörige Erklärung gehört in Anlage V. In dieser listen Sie Ihre Einkünfte auf, die Sie aus Ihrer Vermietung und Verpachtung erzielen. Die Abrechnung erfolgt direkt von der Steuerlast im Jahr der Entstehung.