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Wie funktioniert das absetzen der Grundsteuer?Kann ich die Grunderwerb­steuer absetzen?

Kann ich die Grunderwerb­steuer absetzen?

Beim Anschaffen einer Immobilie werden die Nebenkosten oftmals vergessen. Die Grunderwerbsteuer gehört zu diesen Nebenkosten und ist nicht zu vermeiden. In gewissen Situationen jedoch kann man die Grunderwerbsteuer absetzen. Ob, wann und wie das möglich ist, lesen Sie hier.

Wichtiges zum Thema Grunderwerbsteuer absetzen

  • Die Grunderwerbsteuer fällt in Deutschland beim Kauf von Immobilien an.
  • Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland.
  • Bei Privatnutzung der Immobilie können Sie die Grunderwerbsteuer nicht absetzen.
  • Durch gesonderte Verträge können Sie die Höhe der Steuern eventuell reduzieren.
  • Die Kosten für die Grunderwerbsteuer werden in der Regel nicht von der Baufinanzierung abgedeckt.

Das beinhaltet die Grunderwerbsteuer

In Deutschland fällt die Grunderwerbsteuer beim Kauf oder Tausch von Immobilien an. Sie gehört zu den Verkehrsteuern und ähnelt somit der Umsatzsteuer. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich, z. B. sind es in Berlin 6 Prozent des Kaufpreises. In manchen Fällen ist es möglich, dass Sie die Grunderwerbsteuer absetzen können.

Voraussetzungen, um die Grunderwerbsteuer abzusetzen

Wenn Sie ein Haus kaufen oder bauen wollen, ist die Grunderwerbsteuer in den Anschaffungskosten der Immobilie inbegriffen. Wenn Sie die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen können, bekommen Sie einen Teil Ihres Geldes zurück. Dies ist in zwei Fällen möglich:

  1. Sie generieren Einkünfte durch Ihre Immobilie, z. B. durch Vermietung.
  2. Sie nutzen die Immobilie aus gewerblichen Gründen und können die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzen.
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Hinweis
Falls Sie die Immobilie privat nutzen möchten, ist die Grunderwerbsteuer steuerlich nicht absetzbar. Daher ist die Verwendung des Grundstücks relevant.

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So können Sie die Grunderwerbsteuer absetzen

Gewerbe

Wenn Sie Ihre Immobilie aus gewerblichen Gründen nutzen, besteht allgemein eine Aufzeichnungspflicht. Das heißt, dass Sie alle Belege für das Finanzamt bereithalten müssen. Mit diesen Belegen weisen Sie nach, dass Sie die Steuern tatsächlich gezahlt haben und können somit die Grunderwerbsteuer absetzen. Es ist wichtig, dass Sie bargeldlos zahlen, um auf jeden Fall einen Beleg zu erhalten.

Vermietung

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, geben Sie die Grunderwerbsteuer in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten an. Die dazugehörige Erklärung gehört in Anlage V. In dieser listen Sie Ihre Einkünfte auf, die Sie aus Ihrer Vermietung und Verpachtung erzielen. Die Abrechnung erfolgt direkt von der Steuerlast im Jahr der Entstehung.

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Neben dem Kaufpreis für eine Immobilie, kommen noch einige Nebenkosten hinzu. Nicht alle sind in der Lage, diese vom Eigenkapital bezahlen zu können. In solch einem Fall, müssen die Nebenkosten auch von der Baufinanzierung gedeckt werden. Bei Krediten mit hohen Summen wie es bei der Baufinanzierung üblich ist, macht ein minimal höherer Zinssatz schon einen großen Unterschied. Deswegen sollten Sie unterschiedliche Angebote miteinander vergleichen.

So senken Sie die Steuern beim Hausbau

Die Grunderwerbsteuer bezieht sich nur auf das, was mit der Immobilie fest verbunden ist. Das bedeutet gleichzeitig eine Steuersparmöglichkeit, wenn Sie z. B. Möbel, Küche und Sauna aus dem Kaufpreis herausrechnen können. Beachten Sie dabei, dass bei einer Reduzierung der Kaufsumme von mehr als 15 Prozent ggf. Belege der Gegenstände angefragt werden.

Eine andere Möglichkeit ist, gesonderte Kaufverträge für Grundstück und Haus abzuschließen. Schließen Sie dazu die Verträge mit einem zeitlichen Abstand ab. Somit besteht die Möglichkeit, dass Sie die Grunderwerbsteuer nur für den Erwerb des Grundstücks zahlen müssen. Falls ein rechtlicher oder objektiver Zusammenhang zwischen Grundstück und Bauleistung steht, müssen Sie jedoch auch die Grunderwerbsteuer für die Immobilie zahlen.

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Häufige Fragen zum Thema Grunderwerbsteuer

Wenn Sie Ihre Immobilie privat nutzen möchten, können Sie die Grunderwerbsteuer nicht absetzen. Wenn Sie die Immobilie vermieten oder gewerblich nutzen wollen, können Sie die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen.

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, kommt die Grunderwerbsteuer in Ihre Steuererklärung. In diesem Fall geben Sie die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten an. In der Anlage V listen Sie Ihre Einkünfte aus der Vermietung auf.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben und keine Möglichkeit besteht, die Grunderwerbsteuer abzusetzen, können Sie trotzdem versuchen die Höhe der Kosten zu reduzieren. Einerseits können Sie aus dem Kaufpreis alle Gegenstände, wie z. B. Möbel, abziehen, die nicht fest mit der Immobilie verbunden sind. Auf diese Gegenstände bezieht sich die Grunderwerbsteuer nämlich nicht. Außerdem können Sie versuchen das Grundstück und die Immobilie zeitlich getrennt voneinander zu erwerben. In dem Fall müssen Sie wahrscheinlich nur die Grunderwerbsteuer für den Erwerb des Grundstücks zahlen.

In Deutschland fällt die Grunderwerbsteuer immer an, sobald Sie sich eine Immobilie anlegen. In der Regel also nein. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass Sie die Grunderwerbsteuer entweder absetzen oder senken können. Dies ist der Fall, wenn Sie die Immobilie entweder vermieten oder gewerblich nutzen. Eine Reduzierung der Steuerhöhe ist möglich, wenn Sie entweder Möbel vom Kaufpreis der Immobilie abziehen oder wenn Sie das Grundstück und die Immobilie zeitlich getrennt kaufen.

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