Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie als staatliche Förderung auf vermögenswirksame Leistungen. Diese Leistungen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem Gehalt zahlen. Dabei liegt die maximale Höhe der monatlichen Sparzulage bei 43 Euro. Sie haben fünf Möglichkeiten, das Geld anzulegen: Aktienfonds-Sparplan, Bausparvertrag, Tilgung eines Immobilienkredits, Banksparplan oder in Ihre Altersvorsorge. Bei der Arbeitnehmersparzulage gilt als Voraussetzung, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen die festgelegte Grenze nicht überschreiten darf. Um von der staatlichen Förderung zu profitieren, müssen Sie zunächst einen Sparvertrag abschließen. Der Arbeitgeber kann somit die vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel in den Bausparvertrag einzahlen. Die Laufzeit des Sparvertrags sollte dabei mindestens 7 Jahre andauern, wobei dieser ein Jahr ruhen kann. Haben Sie den Vertrag gekündigt, erhalten Sie vom Finanzamt die staatliche Förderung als steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss auf Ihr Anlagekonto. Diesen Zuschuss können Sie dann zum Beispiel für den Kauf oder Bau einer Immobilie nutzen oder Sie investieren es für Sanierungen am Haus.
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Hinweis
Sie haben die Möglichkeit die Arbeitnehmersparzulage sowohl für das Bausparen als auch für Aktienfonds gleichzeitig zu beantragen. Dafür muss der Arbeitgeber in beide Verträge investieren.